Der Brandschutzhelfer
Die Brandschutzhelfer-Ausbildung ist eine meist innerbetriebliche Erforderlichkeit um im Fall von Bränden oder Brandherden bestimmte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen oder eine Evakuierung einzuleiten. Die beauftragte Person ist meistens eine Spezielle von mehreren Personen in einem Betrieb, die vom Arbeitgeber benannt wird.
Die Ernennung erfolgt meist über die Basis der “Technischen Regeln für Arbeitsstätten – Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2) und der Unfallverhütungsvorschrift “DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention“.
Der Brandschutzbeauftragte ist vom Brandschutzhelfer zu unterscheiden, da dieser bei Brandschutzfragen eine beratende Funktion hat und den Brandschutzhelfer weiterbildet. Eine umfangreiche Schulung von mindestens 1,5 Stunden und einer praktischen Löschübung im Bereich aller gängigen Löschgeräte gehört jedoch in jedem Fall zur Brandschutzhelfer-Ausbildung, denn diese ist essentiell wichtig für den Ernstfall und Befähigt die Person zu wichtigen Aufgaben.
Aufgaben des Brandschutzhelfers
Folgende Themen sind in der Brandschutzhelfer-Ausbildung enthalten:
- die rechtlichen Grundlagen des Brandschutzes
- die Unterstützung seines Brandschutzbeauftragten
- die Ziele und die Organisation des betrieblichen Brandschutzes
- bei Entstehungsbränden die Brandbekämpfung
- die DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A bis C
- Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung
- durch die Eigenkontrolle vorbeugenden Brandschutz betreiben, insbesondere bei Hitze oder Feuer
- die personenbezogenen Gefahren durch Brände und erforderlichepersönliche Schutzmaßnahmen
- die Bedienung relevanter Geräte und Brandschutzeinrichtungen,
- wie z.B. Rauch- und Wärmeabzüge sowie Wandhydranten
- sowie das Einweisen der eintreffenden Feuerwehr
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist durch die Richtlinien DGUV 205-023 und die ASR A2.2 geregelt. Ein Mehrbedarf an Brandschutzhelfern im jeweiligen Unternehmen wird durch den Unternehmensinhaber in Zusammenarbeit mit dem Brandschutzbeauftragten beschlossen.
Bei uns werden Sie auf den Ernstfall vorbereitet
Am Ende unserer Schulungsmaßnahme sollen die Teilnehmer in der Lage sein, einem Notfall ohne Zögern entgegen zu treten. Mit dem erlernten Wissen und den richtigen Handgriffen fest und dauerhaft im Kopf verankert, die sie bei Notsituationen brauchen entlassen wir Sie zurück in den Alltag.
Unser Ziel: Wir machen jeden Teilnehmer fit für den Notfall und möchten für Sie jederzeitiger Ansprechpartner sein.
Unser Team verfügt über jahrelange Erfahrung im Rettungsdienst, der Feuerwehr sowie dem Zivil und Katastrophenschutz. Aus der Praxis für die Praxis.
Wir sind anerkannt von allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mit einer eigenen Registernummer. Für Betriebe und versicherte Institutionen bei den Berufsgenossenschaften übernehmen wir die direkte Abrechnung der Seminargebühren mit den Unfallkassen und Berufsgenossenschaften. Antragsformulare erhalten Sie über unser Kundencenter oder werden von uns für Sie vorbereitet.
Als Betrieb können Sie uns im ganzen Bundesgebiet buchen.
Unser Schulungen / Trainings führen wir an unseren Standorten aber auch Inhouse vor Ort, zu Ihren Wunschterminen und bereits ab einem Teilnehmer durch.
Wir bieten Ihnen einen „Automatischen Erinnerungsservice und nachhaltige Kundenbetreuung an. Sie sollen keine Fristen verstreichen lassen.
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Ob zum Thema Sanitätsdienst & Sanitätsplanung bei Veranstaltungen oder Brandschutz, Erste-Hilfe und Arbeitssicherheit in Unternehmen - wir beraten Sie kompetent und führen alle notwendigen Schulungen auch gerne In-House bei Ihnen durch.